Thüringer Turn-Talente-Pokal

Thüringer Turn-Talente-Pokal

Am Samstag, 26.09.2020 fand in Gera der Thüringer Turntalentepokal statt. Dies war der erste große Wettkampf nach den coronabedingten Einschränkungen im Trainings- und Wettkampfbetrieb.

Wegen dem dadurch bedingten Trainingsausfall, saßen nicht alle Elemente so, wie es hätte sein sollen. Trotz der Unsicherheiten haben viele gute Einzelleistungen zu einem ansehnlichen Teamergebnis geführt. Im großen Teilnehmerfeld der Altersklasse 7 belegte die erste Mannschaft des MTV Platz 3. Bei der Altersklasse 8 konnte Platz 2 erzielt werden. Die Turner der Altersklasse 9/10 belegten den 3. Platz.

Jana Reiche

Rhythmische Sportgymnastik

Ab 10.06.2020 startet unsere Rhythmische Sportgymnastik wieder in der Riethsporthalle von 18:00 – 19:00 Uhr.

Da die Umkleidekabinen geschlossen sind, müssenn alle Kinder bereits in Sportsachen zum Training erscheinen. Darüber hinaus sollte jeder eine eigene Unterlage mitbringen (Handtuch oder Isomatte). Wer im Besitz eines Reifen oder Springseil ist, wird gebeten dieses mitzubringen.

Mitgliedsbeiträge

Mitgliedsbeiträge

Der Vorstand und die Geschäftsstelle haben sich in den letzten Wochen intensiv bemüht, eine mitgliederfreundliche Lösung zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge zu finden.

Vorangegangen waren mehrere Anfragen auf ein Aussetzen oder Reduzieren des Mitgliedsbeitrages auf Grund der coronabedingten Sportpause.

 

Sowohl der DOSB und der LSB als Dachorganisationen als auch die Aussagen des  Bundesministeriums für Finanzen vom 06.05.2020, warnen die Vereine davor, Mitgliedsbeiträge zurückzuzahlen oder nicht einzufordern. Nicht zuletzt durch die verbindliche Formulierung in der Vereinssatzung, dass „Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten“ würde der Verein mit einer Rückzahlung von Mitgliedsbeiträgen den Status der Gemeinnützigkeit riskieren.

 

Der Mitgliedsbeitrag in einem Verein ist nicht mit einer direkten Gegenleistung gekoppelt. Die Mitgliedschaft im Sportverein ist durch das Leben gemeinsamer Werte, Mitbestimmungsrechte, Ehrenamt und Miteinander geprägt. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb ist das gemeinsame Ziel, das man verfolgt.

 

Durch den (vorübergehenden) Ausfall des Trainingsbetriebes löst sich der Verein nicht automatisch auf. Damit bleibt auch die Mitgliedschaft bestehen. So lange die besteht ist auch der Mitgliedsbeitrag zu zahlen.

 

Auszug aus dem Schreiben vom Bundesministerium für Finanzen vom 06.05.2020:

 

Eine Rückzahlung von Beiträgen an Mitglieder oder eine Befreiung der Mitglieder von Beitragszahlungen ist rechtlich grundsätzlich nur dann zulässig, wenn dies in den Satzungsbestimmungen oder der Beitragsordnung der jeweiligen Körperschaft mit aufgenommen ist.

 

Wenn die aktuellen Satzungsbestimmungen oder Beitragsordnungen die Rückzahlung von Beiträgen an durch die Corona-Krise wirtschaftlich in Not geratene Mitglieder beziehungsweise die Befreiung dieser Mitglieder von Beitragszahlungen nicht zulassen, ist eine solche Rückzahlung oder eine solche Befreiung ausnahmsweise bis zum 31. Dezember 2020 steuerrechtlich unschädlich für den Status der Gemeinnützigkeit.

Die Körperschaft muss sich die von dem Mitglied geltend gemachte, durch die Corona-Krise bedingte wirtschaftliche Notlage nicht nachweisen lassen. Es reicht aus, wenn sich das Mitglied plausibel auf eine solche Not beruft oder sich die Notsituation des Mitglieds für die Körperschaft plausibel aus anderen Umständen ergibt.

Nicht erfasst von dieser Ausnahmeregelung und damit weiterhin schädlich für den Status der Gemeinnützigkeit bleibt es aber, einen bereits geleisteten Mitgliedsbeitrag zurückzuzahlen oder auf einen noch ausstehenden Mitgliedsbeitrag deswegen zu verzichten, weil das Angebot der Körperschaft aufgrund der Corona-Krise nicht erbracht werden kann (zum Beispiel aufgrund ausgefallener Übungsstunden oder nicht durchgeführter Sportkurse).

 

Vereinsmitglieder, die eine (teilweise) Rückzahlung von Mitgliedsbeiträgen erwägen, müssen einen (schriftlichen) Antrag an den Vorstand des MTV 1860 Erfurt stellen. Darin müssen sie plausibel erklären, dass sie auf Grund der Corona-Krise in eine wirtschaftliche Not gelangt sind. Der Vorstand wird im Herbst über die Anträge entscheiden.

Mitgliedschaft und Beitragszahlungen

Mitgliedschaft und Beitragszahlungen

Liebe Vereinsmitglieder,

 

in den letzten Tagen kamen Anfragen zur Mitgliedschaft und Beitragszahlung ohne Trainingsangebote in der Geschäftsstelle ein.

Nachfolgend wollen wir euch hierauf Antworten geben:

 

Wir danken all den Mitgliedern, die die Mitgliedschaft in unserem Verein nicht in Frage stellen und solidarisch mit der schwierigen Situation umgehen.

 

Wir haben als Verein nach wie vor alle laufenden Betriebskosten zu begleichen. Hier sind die Personalkosten für die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter der mit Abstand größte Posten.

Sollte die Sperrung der Sportstätten über einen längeren Zeitraum aufrecht erhalten bleiben, müssen wir über Kurzarbeit, Unterbrechung der Honorarverträge und weitere Maßnahmen nachdenken.

Erst bei einer Reduzierung der Ausgaben können wir auch über ein anderes Beitragsmodell nachdenken.

Bis dahin gelten die aktuell gültigen Mitgliedschaften und Beitragssätze. Der nächste Quartalsbeitrag für den Zeitraum April bis Juni 2020 wird am 01.04.2020 vom Konto eingezogen.

 

Bitte beachtet, dass ihr mit euren Beiträgen die Mitgliedschaft im Verein entrichtet. Anders als in kommerziellen Einrichtungen bucht ihr keine direkte Leistung. Eine rechtliche Grundlage für eine Erstattung des Mitgliedsbeitrages oder ein Sonderkündigungsrecht gibt es nicht (siehe untenstehende Antwort von Dr. Frank Weller, Vizepräsident Vereinsmanagement und Rechtsanwalt im Landessportbund Hessen).

Unabhängig von der rechtlichen Situation wird der Vorstand die aktuelle Lage regelmäßig neu einschätzen und im Sinne der Mitglieder und Mitarbeiter neue Entscheidungen treffen.

Ziel muss es sein, im Sinne aller den Verein in seinen gewachsenen Strukturen aufrecht zu erhalten.

 

Wir danken allen Mitgliedern für Ihr Verständnis und ihre Geduld.

Täglich werden wir auf unserer Homepage neue sportliche Anregungen für den Sport in den eigenen 4 Wänden geben.

 

Wir wünschen euch viel Kraft für die nächsten Wochen und verbleiben mit dem herzlichen Wunsch:

Bleibt gesund!

 

Euer Vorstand und die Mitarbeiter der Geschäftsstelle.

 

Die Verunsicherung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist groß: Täglich erreichen uns neue Schreckensmeldungen, neue Einschätzungen, neue Einschränkungen. Auch der Sport ist in einer Art und Weise betroffen, die wir bis vor wenigen Wochen für nicht vorstellbar gehalten hätten. Daraus ergeben sich Fragen, mit denen viele Vereinsverantwortliche konfrontiert und nicht selten überfordert sind. Schließlich gibt es wenig Erfahrungswerte, auf die man zurückgreifen kann. Der Landessportbund Hessen hat die wichtigsten dieser Fragen zusammengetragen. Dr. Frank Weller, Vizepräsident Vereinsmanagement und Rechtsanwalt, gibt Antworten.

Haben Vereinsmitglieder aufgrund der aktuellen Lage Anspruch auf Erstattung gezahlter Mitgliedsbeiträge oder auf Reduzierung des Beitrages für den Zeitraum, in dem kein Angebot stattfinden kann? Können Mitglieder ihre Mitgliedschaft mit einem Sonderkündigungsrecht beenden?

Mitglieder haben in diesem Zusammenhang keinen Anspruch auf Erstattung des Beitrages. Ebenso entsteht aus dieser Situation auch kein Sonderkündigungsrecht. In der Regel ist der Mitgliedsbeitrag nicht an konkrete Sportnutzungen gebunden, sondern ist, wie der Name schon sagt ein „Beitrag für die Mitgliedschaft“. Als Mitglied ist man kein Kunde, sondern Teil des Vereins. Die Kosten des Vereins laufen ja weiter und man hat als Mitglied eine Verantwortung gegenüber dem Verein. Der Beitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar, sondern dient dem Verein dazu, seinen Zweck zu verwirklichen. Mit den Kosten für ein Flug- oder Konzertticket lässt sich der Mitgliedsbeitrag daher nicht vergleichen

 

Wie sieht es in diesem Zusammenhang mit Kursgebühren aus, wenn der Kurs nicht vollumfänglich durchgeführt worden ist?

Hier stellt sich die Situation anders dar als beim Mitgliedsbeitrag: Gebühren werden üblicherweise für die Finanzierung besonderer Angebote erhoben, die über die allgemeinen mitgliedschaftlichen Leistungen des Vereins hinausgehen. Hier gilt Vertragsrecht: Wenn dem Verein die Kursdurchführung – etwa aufgrund eines behördlichen Verbots – unmöglich geworden ist, kann er auch keine Gegenleistung, also keine Kursgebühr, verlangen bzw. muss eine bereits erhaltene Kursgebühr anteilig zurückzahlen.

 

 

 

Landesliga starten in Saison

Landesliga starten in Saison

Am 06. und 07. März 2020 starten unser Turner/innen die neue Saison der Thüringer Ligen. Am Samstag eröffneten die Mädels in Gera:

Mit Beginn des Einturnens hieß es schon einmal die Daumen drücken. In der Landesliga der Frauen wird vor dem ersten Start die Gerätereihenfolge ausgelost. Mit Boden zog die erste Mannschaft eines ihrer besten Geräte. Jedoch konnte sie die Nervosität nicht ganz ablegen und starteten nicht optimal in den Wettkampf. Doch mit Geschlossenheit und Teamgeist kämpften sich die Turnerinnen weiter in den Wettkampf hinein. Am Ende konnte man sich mit Platz drei noch eine Platzierung auf dem Podest sichern und sich mit Mara Schölzel über die Tageshöchstwertungen am Stufenbarren und Sprung freuen. Bestaunt wurde auch die Leistung der erst 9-jährigen Melina Schönheit, die seit August 2019 am Leistungszentrum in Halle trainiert und Wettkampferfahrung sammeln soll.
Bei der zweiten Mannschaft, die in der dritten Landesliga startet, hätte der Einstig nicht besser sein können. Denn mit einer geschlossenen Mannschaftsleistung, konnte man sich am Ende den Tagessieg holen und stand zurecht auf dem Siegerpodest an oberster Stelle. Auch hier holte sich Lina Siegers die Tageshöchstwertung am Sprung, während Pauline Seifert am Balken glänzte.

Am Sonntag folgten am Vormittag die Turner der Jugendliga und am Nachmittag dann die Männer in die Landesliga:

Wie in jedem Jahr, dient der erste Wettkampf der Standortbestimmung. Die Erwartungen liegen in diesem Jahr nicht so hoch, wie in den vergangenen Jahren, denn mit einem Durchschnittsalter von gut 12 Jahren zählt man zu den Jüngsten in der Liga. Ein weiterer Aspekt ist der Zusammenschluss von verschiedenen Vereinen. So bilden die Städte Sondershausen und Dingelstädt ein Turnteam Nordthüringen, weiterhin hat sich Gotha mit Schwarza zusammengeschlossen. Somit ist die Konkurrenz deutlich stärker geworden. Mit ausgewogenen Übungen aus Schwierigkeiten und Sicherheit überzeugte das junge Team die Kampfrichter und sicherte sich Platz 2 im Gesamtergebnis. Damit konnten sie die Erwartungen übertreffen, gleichzeitig wurde jedoch auch klar, dass Jena diese Saison wieder dominieren wird. Niklas Skupnik erturnte sich an den Ringen und am Reck die Tageshöchstwertung.

Die Männer der Landesligamannschaft kämpfte bereits im Vorfeld mit Verletzungen und Krankheiten, so dass man kurzfristig reagieren musste und Senior Markus Geidel doch noch einmal zurück ins Boot holte. Gleichzeitig wird auch in der höchsten Klasse im Thüringer Turnen auf die Verjüngung im Erfurter Team gesetzt. Die Turner zeigten einen guten, wenn auch nicht fehlerfreien Wettkampf, so dass am Ende mit einem knappen Rückstand Platz 3 gesichert wurde. „Die Stabilität in den Übungen sollte noch ein wenig zunehmen“, so Trainer Markus Geidel. „Wir werden das Augenmerk auf die Ausführung der Übungen legen und wollen dann am 22.03.2020 in Jena unsere eigene Leistung steigern“.

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