Weltcup-Auftakt

Weltcup-Auftakt

Nach zweijähriger Unterbrechung startet am Donnerstag mit dem „Turnier der Meister“ in Cottbus die nacholympische Weltcup- Serie. Deutschland geht mit Nils DUNKEL, Nils MATACHE, Felix REMUTA, Tom SCHULTZE, Dario SISSAKIS, Glenn TREBING bei den Männern und Lea Marie QUAAS und Aiy ZHU bei den Frauen an den Start.

Für den MTV-Turner Nils Dunkel ist es nach den Olympischen Spielen in Tokio der erste internationale Auftritt. Gegenwärtig kuriert er eine Entzündung in der Schulter aus. Daher hat er den geplanten Einsatz am Barren abgesagt und wird nur am Pauschenpferd antreten. Den Einzug in das Gerätefinale sieht der Erfurt dabei als Herausforderung an. Auf der Startliste stehen einige international erfolgreiche Spezialisten an diesem Gerät. Um das Finale der besten Acht zu erreichen ist eine stabile Übung ohne Patzer erforderlich. Zur internen Qualifikation letzte Woche in Kienbaum konnte Nils Dunkel mit 14,30 Punkten diese Norm erfüllen.

Das Nacholympische Jahr ist für alle Turner immer eine neue Standortbestimmung. Alle vier Jahre werden die Wertungsrichtlinien an die aktuelle Entwicklung angepasst. Dabei gibt es nicht nur eine neue Einstufung der Schwierigkeitselemente. Auch die Zusammenstellung der Übung wird neu geregelt. Damit ist der erste internationale Wettkampf gleichzeitig auch eine Premiere für Turner und Kampfrichter und ein Test, wer sich den neuen Regeln am besten anpassen konnte.

Corona-Update

Corona-Update

Der Erfurter Sportbetrieb hat das Infektionsschutzkonzept angepasst.

 

Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Regeln:

  • Es bleibt bei 2GPlus, also Sport nur für Geimpfte und Genesene + Testpflicht
  • Die Testpflicht kann ersetzt werden mit einer maximal 3 Monaten alten Grundimmunisierung oder einer (derzeit zeitlich noch unbefristeten) Boosterimpfung
  • Für „Personal“ wie Übungsleiter und Helfer gilt die 3-G-Reglung, also ein tagaktueller Test (24 Stunden alt)
  • Neu ist, dass die Umkleidekabinen wieder genutzt werden dürfen. Hier der Hinweis zur Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen außer in der Turnhalle bei der Sportausübung. Bitte unnötige Ansammlungen vermeiden und die Sportstätte zügig verlassen.
  • Neu ist, dass die maximale Personenzahl in den Turnhallen wieder entschärft wurde. Sie gilt als Richtlinie. Wenn also die Zahl leicht überschritten wird, werden keine Sportler nach Hause geschickt

 

Hier gibt es den Text zum 6. NACHTRAG ZUM INFEKTIONSSCHUTZKONZEPT VOM 27.10.2021: https://erfurter-sportbetrieb.de/6-nachtrag-zum-infektionsschutzkonzept-vom-27-10-2021/

Vorsichtige Aufnahme des Sportbetriebes

Vorsichtige Aufnahme des Sportbetriebes

Auf Grund der unsicheren Infektionslage wird in der Woche bis zum 09.01.2022 nur in wenigen Übungsgruppen der Sportbetrieb wieder aufgenommen.

Vorausgesetzt, dass die aktuelle gesetzliche Lage sich nicht verändert und die Coronazahlen es zulassen, geht es in den meisten Übungsgruppen ab 10.01.2022 wieder zu den regulären Trainingszeiten los.

Dabei gibt es in einigen Turnhallen Teilnehmerbeschränkungen.

Genaue Informationen zu den einzelnen Übungsgruppen gibt es über die Übungsleiter.

 

Der Sportbetrieb startet unter folgenden Bedingungen:

  • Keine Nutzung von Umkleideräumen und Duschen
  • Die Toilettenanlagen sind einzeln zu betreten
  • Einhaltung von Mindestabständen und den allgemeinen Hygieneregeln
  • Keine Nutzung von Gemeinschaftsräumen und sonstigen nichtsportlich genutzten Räumen
  • Verpflichtende Einhaltung der maximal möglichen Nutzungszahlen von Turnhallen (z.B. Gehörlosenschule 6 Personen, Gemeinschaftsschule 3, Nettelbeckufer 13 Personen, Turnraum Riethsporthalle 9 Personen, Domsporthalle große Halle 20 Personen, Gymnastiksaal 7 Personen)
  • Bis zum 09.01.2022 ist neben einer Impfbescheinigung ein aktueller Antigen-Schnelltest-Nachweis notwendig.
  • Ab 10.01.2022: Nutzung nur für Personen nach der 2GPlus Regelung (Nachweis für Schüler über die Schultestung, kein Nachweis für Vorschulkinder, Übungsleiter nach 3G Regelung). Für geimpfte Personen ab dem 15. Tag nach einer Auffrischungsimpfung entfällt die Verpflichtung zum Nachweis eines negativen Testergebnisses. Keine Testpflicht (aber Impfnachweis) im ärztlich verordnetem Rehabilitationssport.
Sportbetrieb entschärft Einschränkung

Sportbetrieb entschärft Einschränkung

In einer Mitteilung des Erfurter Sportbetriebes wird die grundsätzliche Öffnung der kommunalen Sportstätten bekanntgegeben. Dabei gilt es folgende Regelungen einzuhalten:

  • Keine Nutzung von Umkleideräumen und Duschen
  • Die Toilettenanlagen sind einzeln zu betreten
  • Einhaltung von Mindestabständen und den allgemeinen Hygieneregeln
  • Keine Nutzung von Gemeinschaftsräumen und sonstigen nichtsportlich genutzten Räumen
  • Verpflichtende Einhaltung der maximal möglichen Nutzungszahlen von Turnhallen (z.B. Gehörlosenschule 6 Personen, Gem. 3, Nettelbeckufer 13 Personen, Turnraum Riethsporthalle 9 Personen, Domsporthalle große Halle 20 Personen, Gymnastiksaal 7 Personen)
  • Nutzung nur für Personen nach der 2GPlus Regelung (Nachweis für Schüler über die Schultestung, Kein Nachweis für Vorschulkinder, Übungsleiter nach 3G Regelung). Für geimpfte Personen ab dem 15. Tag nach einer Auffrischimpfung entfällt die Verpflichtung zum Nachweis eines negativen Testergebnisses.

 

Bis auf wenige Ausnahmen ist der Sport in allen Turnhallen bis zum 02.01.2022 ausgesetzt.

Erfurt verschärft allgemeinen Sport

Erfurt verschärft allgemeinen Sport

Laut Pressemitteilung der Stadt Erfurt (https://www.erfurt.de/ef/de/service/aktuelles/pm/2021/140068.html) ist ab Freitag, den 17.12.2021 nur noch Freizeitsport im Freien möglich. Wir warten noch auf die Definition, was unter Freizeitsport verstanden wird.

Definitiv gehört der allgemeine Sport sowie der nichtwettkampforientierte Kinder- und Jugendsport dazu.

Die Reglung gilt vorerst bis zum 14.01.2022.

Nicht betroffen ist der ärztlich verordnete Rehasport. Hier gilt bis 07.01.2022 die 2G+ Reglung. Die letzte Rehasportstunde findet am 21.12.2021 statt. Am 03.01.2022 geht es (hoffentlich) mit dem Rehasport weiter.

Wir wünschen allen Vereinsmitglieder trotz der wiederholt schlechten Nachrichten ein besinnliches und vor allem coronafreies Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr 2022.

2-G Plus in allen Sporthallen

2-G Plus in allen Sporthallen

Im Erwachsenensport gilt bereits seit Freitag die 2-G Plus- Regel. Kurz gesagt: Es dürfen nur noch Mitglieder am Sport in geschlossenen Sporthallen teilnehmen, die genesen (max. 6 Monate gültig) oder geimpft sind und einen tagaktuellen Testnachweis vorlegen können. Der Testnachweis gilt auch, wenn er unter Aufsicht des Übungsleiters durchgeführt wird. Diese Regelungen gelten auch für den Präventions- und Rehabilitationssport.

Den ausführlichen Wortlaut findet ihr hier:

https://www.thueringen-sport.de/news/news-details/news/corona-verschaerfungen-betreffen-auch-den-sport-2g-plus-innen-schwimmhallen-geschlossen/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=39e7f7b1f40c6661578e4ee55125cda0

Sport im Freien kann unter der 3-G-Regel stattfinden.

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre reicht der Nachweis, dass sie regelmäßig an den Schultests teilnehmen.

Vorschulkinder sind vom Testnachweis befreit.

Selbsttests der Mitglieder gehen zu Lasten der Mitglieder.

Unklar ist, ob Tests der Arbeitgeber akzeptiert werden. Da diese ebenso unter Aufsicht und teilweise durch qualifizierte Personen durchgeführt werden, ist unsere Auffassung, die Arbeitgebertests als Testnachweis so lange zu akzeptieren, bis eine klare anderweitige Aussage durch den Gesetzgeber kommt.

 

 

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