Die Stadt Erfurt hat den Sportbetrieb weiter eingeschränkt:

 

Nunmehr gilt, dass in geschlossenen Räumen der Sportbetrieb ausschließlich auf Personen eingeschränkt wird, die entweder genesen oder geimpft sind (2-G-Reglung). Auch ein max. 48h alter negativer PCR-Test wird akzeptiert (3-G Plus).

Für Schüler bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres reicht eine Nachweis der aktiven Teilnahme an den pflichtigen Schultests.

Vorschulkinder sind von der Reglung befreit.

 

Wir bedauern die erneuten Einschränkungen, sind aber froh, den Sportbetrieb – wenn auch eingeschränkt – aufrecht erhalten zu können.

Bitte geht verantwortungsbewusst um und achtet auf die Einhaltung der Hygienerichtlinien. Insbesondere sollten Personen mit Erkältungssymptomen die Teilnahme am Sport derzeit aussetzen.

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