Auf Grund der unsicheren Infektionslage wird in der Woche bis zum 09.01.2022 nur in wenigen Übungsgruppen der Sportbetrieb wieder aufgenommen.

Vorausgesetzt, dass die aktuelle gesetzliche Lage sich nicht verändert und die Coronazahlen es zulassen, geht es in den meisten Übungsgruppen ab 10.01.2022 wieder zu den regulären Trainingszeiten los.

Dabei gibt es in einigen Turnhallen Teilnehmerbeschränkungen.

Genaue Informationen zu den einzelnen Übungsgruppen gibt es über die Übungsleiter.

 

Der Sportbetrieb startet unter folgenden Bedingungen:

  • Keine Nutzung von Umkleideräumen und Duschen
  • Die Toilettenanlagen sind einzeln zu betreten
  • Einhaltung von Mindestabständen und den allgemeinen Hygieneregeln
  • Keine Nutzung von Gemeinschaftsräumen und sonstigen nichtsportlich genutzten Räumen
  • Verpflichtende Einhaltung der maximal möglichen Nutzungszahlen von Turnhallen (z.B. Gehörlosenschule 6 Personen, Gemeinschaftsschule 3, Nettelbeckufer 13 Personen, Turnraum Riethsporthalle 9 Personen, Domsporthalle große Halle 20 Personen, Gymnastiksaal 7 Personen)
  • Bis zum 09.01.2022 ist neben einer Impfbescheinigung ein aktueller Antigen-Schnelltest-Nachweis notwendig.
  • Ab 10.01.2022: Nutzung nur für Personen nach der 2GPlus Regelung (Nachweis für Schüler über die Schultestung, kein Nachweis für Vorschulkinder, Übungsleiter nach 3G Regelung). Für geimpfte Personen ab dem 15. Tag nach einer Auffrischungsimpfung entfällt die Verpflichtung zum Nachweis eines negativen Testergebnisses. Keine Testpflicht (aber Impfnachweis) im ärztlich verordnetem Rehabilitationssport.
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