In einer Mitteilung des Erfurter Sportbetriebes wird die grundsätzliche Öffnung der kommunalen Sportstätten bekanntgegeben. Dabei gilt es folgende Regelungen einzuhalten:

  • Keine Nutzung von Umkleideräumen und Duschen
  • Die Toilettenanlagen sind einzeln zu betreten
  • Einhaltung von Mindestabständen und den allgemeinen Hygieneregeln
  • Keine Nutzung von Gemeinschaftsräumen und sonstigen nichtsportlich genutzten Räumen
  • Verpflichtende Einhaltung der maximal möglichen Nutzungszahlen von Turnhallen (z.B. Gehörlosenschule 6 Personen, Gem. 3, Nettelbeckufer 13 Personen, Turnraum Riethsporthalle 9 Personen, Domsporthalle große Halle 20 Personen, Gymnastiksaal 7 Personen)
  • Nutzung nur für Personen nach der 2GPlus Regelung (Nachweis für Schüler über die Schultestung, Kein Nachweis für Vorschulkinder, Übungsleiter nach 3G Regelung). Für geimpfte Personen ab dem 15. Tag nach einer Auffrischimpfung entfällt die Verpflichtung zum Nachweis eines negativen Testergebnisses.

 

Bis auf wenige Ausnahmen ist der Sport in allen Turnhallen bis zum 02.01.2022 ausgesetzt.

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