Mit dem Inkrafttreten der 5. Fortschreibung des Infektionsschutzkonzeptes des Erfurter Sportbetriebes gibt es vor allem Änderungen in den Teilnehmerzahlen (siehe untenstehende Übersicht).

Die Sportakrobaten müssen daraufhin vorerst das Einsteigertraining aussetzen. Wir informieren auf der Homepage über die aktuelle Entwicklung.

 

Aktuell gilt es folgende wesentlichen Dinge zu beachten:

  • Kontaktvermeidung- bzw. Reduzierung, Abstandsregeln einhalten (möglichst umgezogen kommen)
  • die bekannten Hygieneregeln einhalten
  • Kontaktnachverfolgung (Anwesenheitslisten führen)
  • 3- G- Reglung: Als Testnachweis gilt ein (max. 24 Stunden alter) Antigen-Selbsttest vor Ort bzw. ein Nachweis eines negativen Testergebnisses einer „melde- oder belehrungspflichtigen Person“. Für Schüler reicht die Vorlage über die Teilnahme am verbindlichen Testregime der Schulen. Vorschulkinder sind von der Testpflicht befreit.
  • Insbesondere Personen mit Krankheitssymptomen sind vom Sportbetrieb auszuschließen.

 

  • Gruppengrößen einschränken:
    • Grundschule 30, Goethestraße max. 9 Personen
    • Gemeinschaftsschule 3, Nettelbeckufer max. 13 Personen (im Eltern-Kind-Turnen zählt ein Elternteil und 1 Kind als eine Einheit)
    • Regelschule 1, Hallesche Straße max. 32 Personen
    • Regelschule 5, Mittelhäuser Straße 21 max. 32 Personen
    • Regelschule 8, Am Langen Graben max. 22 Personen (im Eltern-Kind-Turnen zählt ein Elternteil und 1 Kind als eine Einheit)
    • Gymnasium 4, Heinrich Herz- Gymnasium max. 32 Personen
    • Gehörlosenschule max. 6 Personen
    • Turnzentrum max. 30 Personen
    • Riethsporthalle max. 14 Personen auf einem Feld
    • Riethsporthalle, Turnraum max. 9 Personen
    • Domsporthalle, große Halle max. 20 Personen
    • Domsporthalle, Ballettraum max. 7 Personen

Sollte die Gruppengröße und die max. zulässige Personenzahl abweichen, greifen individuelle Lösungen.

 

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