Seit dem 07.10.2021 befindet sich nun auch die Stadt Erfurt in der Corona Warnstufe 1. Damit ist der organisierte Sport nur noch nach der 3-G-Reglung erlaubt. Das bedeutet, dass den Übungsleiter ein Nachweis vorzulegen ist. Als Test gilt auch ein Selbsttest, der unter Aufsicht vor Ort und unter Beobachtung von Mitarbeitern oder beauftragten Personen der Einrichtung durchgeführt wird (Übungsleiter).

Diese Reglung gilt nicht für Kinder bis 6 Jahre. Für Schüler genügt der Nachweis, dass sie die schulischen Tests wahrnehmen.

Personen, die weder genesen, geimpft oder getestet sind, dürfen nicht am Sportbetrieb teilnehmen.

Diese Reglung gelten bis auf Widerruf. Wir informieren auf unserer Homepage sobald sich eine Änderung.

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