2-G Plus – Regelung gilt noch nicht im Vereinssport

Wie der Landessportbund auf seiner Homepage (https://www.thueringen-sport.de/news/news-details/news/corona-verschaerfungen-betreffen-auch-den-sport-details-offen/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=746854466937be79e0d553480381efc0) informiert, gilt die vom Parlament gestern beschlossene 2-G Plus – Regelung noch nicht im Vereinssport. Aktuell bleibt es bei der 2-G-Regel für den Erwachsenensport und 3G für Kinder.

Abweichend von der gesetzlichen Grundlage, setzen bereits jetzt einige Übungsgruppen den Sportbetrieb auf Grund der kritischen Lage aus. Bitte kontaktiert hierzu eure Übungsleiter.

 

Nachfolgend der Wortlaut der Veröffentlichung des Landessportbundes:

 

Das Thüringer Kabinett hat am 23. November nochmals Verschärfungen beschlossen – diese betreffen auch den Sport. Nach der Zustimmung durch den Landtag steht nun aus, dass das TMBJS diese umsetzt und die Verordnung für den Sport entsprechend anpasst. Dies soll nach Rückfragen beim Sportministerium am morgigen Donnerstag, spätestens am Freitag, 26. November, erfolgen. Sobald uns die angepasste Allgemeinverfügung für den organisierten Sportbetrieb vorliegt, informieren wir darüber! Bis dahin gilt „2G“ für den Erwachsenensport, 3G für Kinder.

 

Nach jetzigem Stand soll dann 2G für Erwachsene im organisierten Trainings- und Wettkampfbetrieb im Freien und 2G Plus im Innenbereich gelten, Schwimmhallen werden laut Sonderverordnung bereits ab dem 25. November geschlossen. Die bisherigen Ausnahmen für den Kinder- und Jugendsport sowie Kader-, Profi- und Berufssportler bleiben bestehen. Noch nicht konkret geklärt ist etwa: Welche Tests 2G Plus beinhalt, was für Ausnahmen für Übungsleiter im Nachwuchsbereich gelten (bisher 3G Plus) und für welche Gruppe etwa die Schwimmhallen geöffnet bleiben. Sportveranstaltungen mit Zuschauern werden wie bisher in der Sonderverordnung geregelt (innen: 2G, max. 500 Personen; außen: 2G, max. 1.000 Personen).

 

Sobald Details und die Verordnung vorliegen, informieren wir hier darüber. Bis dahin gelten die aktuellen Vorgaben.

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