Im Erwachsenensport gilt bereits seit Freitag die 2-G Plus- Regel. Kurz gesagt: Es dürfen nur noch Mitglieder am Sport in geschlossenen Sporthallen teilnehmen, die genesen (max. 6 Monate gültig) oder geimpft sind und einen tagaktuellen Testnachweis vorlegen können. Der Testnachweis gilt auch, wenn er unter Aufsicht des Übungsleiters durchgeführt wird. Diese Regelungen gelten auch für den Präventions- und Rehabilitationssport.

Den ausführlichen Wortlaut findet ihr hier:

https://www.thueringen-sport.de/news/news-details/news/corona-verschaerfungen-betreffen-auch-den-sport-2g-plus-innen-schwimmhallen-geschlossen/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=39e7f7b1f40c6661578e4ee55125cda0

Sport im Freien kann unter der 3-G-Regel stattfinden.

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre reicht der Nachweis, dass sie regelmäßig an den Schultests teilnehmen.

Vorschulkinder sind vom Testnachweis befreit.

Selbsttests der Mitglieder gehen zu Lasten der Mitglieder.

Unklar ist, ob Tests der Arbeitgeber akzeptiert werden. Da diese ebenso unter Aufsicht und teilweise durch qualifizierte Personen durchgeführt werden, ist unsere Auffassung, die Arbeitgebertests als Testnachweis so lange zu akzeptieren, bis eine klare anderweitige Aussage durch den Gesetzgeber kommt.

 

 

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